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Allgemeine Vertragsbedingungen

academy of music
Christian und Katherina Bärwinkel GbR
(im Folgenden „aom“ genannt)
Stand: 23.08.2023

1. Durchführung des Unterrichtes

Der Unterricht findet in den Räumen der aom bzw. in Räumen der Kooperationspartner statt. Darf kein Präsenzunterricht angeboten werden, infolge einer behördlichen oder gesetzlichen Anordnung bzw. Regelung, ist die aom berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsgebühren den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst.

2. Unterrichtszeiten

Die Dauer des Musikunterrichts richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Zeiten. Während der Schulferien und der gesetzlichen Feiertage vom Land Brandenburg findet kein Unterricht statt. Die aom behält sich vor, unterrichtsfreie Tage und Brückentage zusätzlich festzulegen. Diese sind auf unserem Veranstaltungskalender notiert.

3. Gebühr

Die Gebühr für ein Unterrichtsfach, Kurs oder Workshop wird mit der ersten Unterrichtsstunde fällig. Sie ist ein Jahresbetrag. Die vereinbarten Entgelte sind gemäß vertraglicher Vereinbarung jeweils im Voraus zahlbar. Die Gebühr kann mit einem Mal (bar, Überweisung oder SEPA-Lastschriftverfahren) oder in 12 monatlichen Raten / Teilbeträgen, per SEPA-Lastschriftverfahren, entrichtet werden. Im Zeitraum von 12 Monaten werden 36 Unterrichtseinheiten garantiert. Verträge für Unterrichtsfächer werden unbefristet abgeschlossen. Kündigungs­modalitäten sind in Punkt 9 nachzulesen.

4. Verhinderung des Schülers / der Schülerin

Versäumt ein/e Schüler/in seinen Unterricht, hat er/sie keinen Anspruch auf Gebührenminderung, Erstattung bzw. eine Wiederholung des Unterrichtes. Soweit der/die Einzelschüler/in den Unterricht nachweislich entschuldigt (24 Stunden vor Unterrichtsbeginn), wird die aom bestrebt sein, Teile des Unterrichtes nachzuholen. Bei ansteckender bzw. langwieriger Krankheit des/der Einzelschülers/in sollte die aom unverzüglich benachrichtigt werden. Bei Vorlage eines ärztlichen Attestes wird in diesen Fällen ab der dritten Fehlstunde in Folge eine Abrechnung erstellt. Da die monatliche Unterrichtsgebühr nicht auf die Einzelstunden berechnet wird, sondern auf das gesamte Vertragsjahr, erlauben wir uns, den konkreten in Anspruch genommenen Unterrichtszeitraum abzurechnen.

5. Verhinderung des Lehrers / der Lehrerin

Durch Verhinderung eines Lehrers / einer Lehrerin ausgefallener Unterricht wird nachgeholt, sofern die 36 Unterrichtseinheiten im Jahr unterschritten werden. Eine Vertretung durch eine andere Lehrkraft ist zulässig.

6. Gruppenunterricht / Einzelunterricht

Wenn Gruppen- oder Partnerunterricht vereinbart ist und dieser aus etwaigen Gründen sich auflöst, ist die aom bemüht, eine andere Gruppe / Partnerschaft mit gleichem Leistungsstand zu finden. Ist dies nicht sofort möglich, erhält der Schüler / die Schülerin, befristet für maximal 3 Monate, Einzelunterricht. Die Zeit für diesen speziellen Einzelunterricht beträgt pro Woche 20 Minuten, bei gleichzahlender Gebühr. Unter Angleichung der Jahresgebühr kann sich der Schüler / die Schülerin für eine alternative Unterrichtsform entscheiden.

7. Unterrichtsmaterial

Es ist verpflichtend für jede/n Schüler/in, das notwendige Material für den Unterricht käuflich zu erwerben. Für die Wiederholungen zu Hause hält der Schüler / die Schülerin ein geeignetes Übungsinstrument bereit.

8. Gebühren

Bei Zahlungsversäumnissen und folgenden Erinnerungen berechnet die aom 15,00 € Rücklastschriftgebühren. Kommt es zu einem Zahlungsversäumnis durch Widerspruch werden 20,00 € Rücklastschriftgebühren berechnet. Der Schüler / die Schülerin bzw. die gesetzliche Vertretung hat die Möglichkeit, 5 Werktage vor dem bekannten Einzugsdatum (schriftlich) die anstehende Unterrichtsgebühr zu verschieben. Bei Zahlungsverzug muß die ausstehende Zahlung bis zum nächsten geplanten Lastschriftverfahren beglichen sein. Ansonsten ist die aom berechtigt, den Unterricht bis zur Begleichung der Forderung, auszusetzen.

Der Schüler / die Schülerin bzw. die gesetzliche Vertretung erklärt sich damit einverstanden, dass E-Mail (mittels der angegebenen E-Mail-Adresse) als Mittel zum Senden von Rechnungen und Zahlungserinnerungen verwendet wird.

9. Kündigung

Der Vertrag wird für 6 Monate abgeschlossen. Er kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich jeweils um weitere 6 Monate. Vor Ablauf eines Vertragsjahres erlaubt sich die aom eine Stundenabrechnung (Gegenüberstellung der möglichen mit den bezahlten Unterrichtsstunden) vorzunehmen und diese abzurechnen.

Ein Vertrag über musikalische Früherziehung wird für 3 Monate abgeschlossen. Er kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Wird der Vertrag über musikalische Früherziehung nicht gekündigt, verlängert er sich jeweils um weitere 3 Monate. Vor Ablauf eines Vertragsjahres erlaubt sich die aom eine Stundenabrechnung (Gegenüberstellung der möglichen mit den bezahlten Unterrichtsstunden) vorzunehmen und diese abzurechnen.

Unterrichtsprogramme, welche im Kindergarten angeboten werden, enden nicht automatisch mit dem Übergang in die Grundschule. Die Unterrichtsprogramme können in der aom fortgeführt werden bzw. eine Weiterführung in den Instrumentalfächern ist möglich. Es gelten die o.g. Kündigungsfristen.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt und liegt bei einem Monat zum Monatsende. Sämtliche Kündigungen müssen schriftlich erfolgen.

Die Kündigungsbestätigung erfolgt ausschließlich per E-Mail an die im Vertrag angegebene Adresse.

10. Änderungen

Jegliche Änderungen bedürfen der Schriftform. Sie sind unaufgefordert und zeitnah der aom mitzuteilen.

11. Datenverarbeitung

Der Schüler / die Schülerin bzw. die gesetzliche Vertretung erklärt sich damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten über EDV gespeichert werden gemäß § 28 BDSG. Er willigt ein, alle Informationen per E-Mail zu erhalten. Der E-Mail-Verkehr erfolgt unverschlüsselt. Weiterhin wird zugestimmt, dass Fotos und Aufzeichnungen von Veranstaltungen veröffentlicht werden dürfen. Sollte der Vertragspartner einem Punkt der Datenverarbeitung nicht zustimmen, gibt er dies der aom schriftlich bekannt.