Allgemeine Vertragsbedingungen
academy of music
Christian und Katherina Bärwinkel GbR
(im Folgenden „aom“ genannt)
Stand April 2017
1. Durchführung des Unterrichtes
Der Unterricht findet in den Räumen der aom bzw. in Räumen der Kooperationspartner statt. Die aom stellt die für die Erteilung des Unterrichtes erforderlichen Musikinstrumente (außer Blas- und Streichinstrumente) und Ausstattungen zur Verfügung. Die Dauer des Unterrichtes richtet sich jeweils nach den vertraglichen Vereinbarungen. Während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen im Land Brandenburg findet kein Unterricht statt. Im Zeitraum von 12 Monaten wird eine Anzahl von 36 Unterrichtsstunden garantiert. Des Weiteren bieten wir Kurse, Workshops, Ensembles an; die Stundenanzahl hierzu wird gesondert geregelt.
2. Unterrichtsmaterial
Das Unterrichtsmaterial, zumeist bestehend aus Noten- und Arbeitsheften erwirbt der Teilnehmer käuflich. Für die Wiederholungen zu Hause hält der Schüler ein geeignetes Übungsinstrument bereit.
3. Verhinderung des Teilnehmers
Soweit der Gruppenschüler den Unterricht entschuldigt oder nicht entschuldigt versäumt, hat er keinen Anspruch auf Gebührenminderung, Gebührenerstattung bzw. eine Wiederholung des Unterrichtes. Soweit der Einzelschüler den Unterricht nachweislich entschuldigt (24 Stunden vor Unterrichtsbeginn), wird die aom bestrebt sein, Teile des Unterrichtes nachzuholen. Bei ansteckender bzw. langwieriger Krankheit des Teilnehmers sollte die aom unverzüglich benachrichtigt werden. Bei Vorlage eines ärztlichen Attestes werden in diesen Fällen ab der dritten Fehlstunde in Folge eine Abrechnung nach den Regeln der Aussetzung erstellt.
4. Verhinderung des Lehrers
Der durch etwaige Verhinderung eines Lehrers ausgefallene Unterricht wird nachgeholt, wenn die Mindestzahl der vorgeschriebenen Unterrichtsstunden pro Jahr unterschritten wird. Eine Vertretung durch einen anderen Lehrer ist zulässig.
5. Lehrerwechsel / Gruppenwechsel
Ein Anspruch des Teilnehmers auf Unterricht durch jeweils den gleichen Lehrer besteht nicht. In bestimmten Fällen ist es auch sinnvoll, dass ein vom Leistungsstand her die Gruppe überragender Teilnehmer die Gruppe wechselt, und damit ggf. den Lehrer. Ein Anspruch des Teilnehmers auf einen bestimmten Lehrer besteht nicht. Die hier genannten Möglichkeiten stellen keine Beeinträchtigung des Vertrages dar, sondern sind eher geeignet, den Teilnehmer in seiner Leistungsentwicklung zu unterstützen.
6. Gruppenunterricht / Einzelunterricht
Grundsätzlich kann jeder Teilnehmer zwischen Gruppen- oder Einzelunterricht wählen. Wenn Gruppenunterricht vereinbart ist, jedoch sich eine bestehende Gruppe nach einiger Zeit auflöst, so dass der Teilnehmer nur noch allein übrig bleibt, so wird organisiert, dass der Teilnehmer in eine andere Gruppe seines Leistungsstandes wechselt. Wenn dies nicht sofort möglich ist, erhält der betreffende Teilnehmer so lange befristet Einzelunterricht, bis weitere Teilnehmer für den Gruppenunterricht gefunden sind. Dabei bleibt für maximal ein Vierteljahr die für den Gruppenunterricht zu zahlende Gebühr beibehalten, die Zeit für diesen speziellen Einzelunterricht beträgt pro Woche 20 Minuten. Alternativ kann sich der Teilnehmer für Einzelunterricht unter Angleichung der Gebühr und Unterrichtszeit entscheiden. Ein Wechsel der Gruppenstärke in Verbindung mit einer Gebührenänderung im Gruppenunterricht wird nicht gesondert bekannt gegeben. Die jeweiligen Gebühren sind im Vertrag unter Bemerkungen geregelt.
7. Unterrichtsgebühr
Die aktuelle Preisliste kann in der aom eingesehen werden. Die für ein Unterrichtsfach oder Kurs bzw. Workshop zu zahlende Gebühr beinhaltet nicht die Ferienzeit oder gesetzliche Feiertage. Die Gebühr für ein Unterrichtsfach, Kurs oder Workshop wird mit der ersten Unterrichtsstunde fällig und kann entweder mit einem Mal als Jahresbetrag (bar, Überweisung) oder ggf. in zwölf gleichen monatlichen Teilbeträgen, dann nur per SEPA-Lastschriftverfahren, entrichtet werden. Bei einer Ratenzahlung der Jahresgebühr (monatliche Zahlweise) wird die anfallende jeweilige Kursgebühr zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Monatsraten aufgeteilt, und zwar unabhängig davon wie viele Unterrichtseinheiten monatlich erfolgt sind, da der Unterrichtszeitraum innerhalb der Vertragslaufzeit variabel ist.
Sofern sich der amtliche Verbraucherindex erhöht oder das Lohnniveau in den neuen Bundesländern steigt, hat die aom das Recht, die Gebühren nach vorheriger Ankündigung zu erhöhen. Dies stellt keinen besonderen Kündigungsgrund dar. Ein Teilnehmer darf keine weitere Gebührenerhöhung wegen des Verbraucherindexes innerhalb von 2 Jahren erfahren. Bei Zahlungsversäumnissen und folgenden Erinnerungen berechnen wir 10,00 € Verwaltungsaufwand inkl. Rücklastschriftgebühren der Bank. Kommt es zu einem Zahlungsversäumnis durch Widerspruch berechnen wir 15,00 € Verwaltungsaufwand inkl. Rücklastschriftgebühren der Bank. Der Schüler / gesetzlicher Vertreter hat die Möglichkeit, 5 Werktage vor dem bekannten Einzugsdatum die anstehende Unterrichtsgebühr zu verschieben. Sollte dies in Anspruch genommen werden, teilen Sie dies telefonisch oder schriftlich der aom mit.
8. Vertragsdauer
Jeder Vertrag beginnt mit der Erteilung der ersten regulären Unterrichtsstunde. Die Verträge für Kurse, Workshops sowie Sondervereinbarungen gelten so lange, wie es in ihnen vereinbart ist. Verträge für Unterrichtsfächer werden unbefristet abgeschlossen. Sonderregelungen unter Hinzuziehung einer Endabrechnung (Gegenüberstellung der möglichen mit den bezahlten Unterrichtsstunden) sind möglich.
9. Änderungen
Änderungen von Wohnsitz, Kontaktdaten, Kontoverbindung, Ansprechpartnern usw. sind der aom unaufgefordert und zeitnah mitzuteilen. Bei Änderung des Unterrichtsfaches oder -dauer bestehender Verträge sowie der Wechsel von Gruppen- auf Einzelunterricht oder auch Einzel- auf Gruppenunterricht bedarf es der Schriftform.
10. Aussetzung des Unterrichtes
Für den Fall, dass die Ausbildung für einen befristeten Zeitraum (maximal für ein Jahr) nicht weitergeführt werden kann, besteht die Möglichkeit, den Unterrichtsvertrag auszusetzen. Die aom erlaubt sich für den Aussetzungszeitraum eine schriftliche Vereinbarung mit einer Abrechnung (Gegenüberstellung der möglichen mit den bezahlten Unterrichtsstunden) dem Vertragspartner zu übergeben. Der Aussetzungswunsch muss möglichst ein Monat im Voraus der aom angezeigt werden. Die aom behält sich vor, einen entsprechenden Nachweis (z. B. ärztliches Attest, Kuraufenthalt) einzufordern.
11. Kündigung
Es wird davon ausgegangen, dass eine musische Ausbildung immer eine langfristige Angelegenheit ist. Dennoch wird eines Tages aus unterschiedlichen Gründen eine Beendigung der Ausbildung notwendig sein. Der Vertrag wird für eine Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten (musikalische Früherziehung 3 Monaten) geschlossen und verlängert sich jeweils um weitere 6 Monate (musikalische Früherziehung 3 Monaten), wenn er nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Besondere Gründe können zum Beispiel der Umzug in eine andere Großregion oder andauernde Krankheit sein. Der Kündigungstermin liegt dann bei einem Monat zum Monatsende. Die aom behält sich vor, einen entsprechenden Nachweis (z. B. ärztliches Attest, Mietvertrag bei Umzug) einzufordern. Im Falle, dass der Teilnehmer im Kindergarten eines unserer Unterrichtsprogramme besucht und der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule bevorsteht, endet der Vertrag nicht automatisch, da die Unterrichtsprogramme in der Hauptstelle fortgeführt werden bzw. eine Weiterführung in den Instrumentalfächern möglich ist. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
12. Datenverarbeitung
Der Schüler/gesetzl. Vertreter erklärt sich damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten über EDV gespeichert werden gemäß § 28 BDSG. Er willigt ein, alle Informationen per E-Mail zu erhalten. Der E-Mail-Verkehr erfolgt unverschlüsselt. Weiterhin wird zugestimmt, dass Fotos u. Aufzeichnungen von Veranstaltungen veröffentlicht werden dürfen. Sollte der Vertragspartner einem Punkt der Datenverarbeitung nicht zustimmen, gibt er dies der aom schriftlich bekannt.
13. Aufsichtspflicht
Auf dem Hin- und Rückweg zur aom sind die Eltern für ihre Kinder verantwortlich. Während der Unterrichtszeiten liegt die Aufsichtspflicht bei den Lehrern, außerhalb der Unterrichtszeiten bei den Eltern. Bei gemeinsamen Veranstaltungen (Konzerte, Sommerfest etc.) liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern.
14. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für alle Vertragsparteien Cottbus.